Fienke & Horst begleitet Bauherren, Eigentümer und Auftraggeber in Templin, Lychen sowie im gesamten Landkreis Uckermark mit professionellen Vermessungsleistungen.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) erbringen wir hoheitlich anerkannte Vermessungen und verbinden technische Genauigkeit mit rechtlicher Verlässlichkeit. Unsere Arbeit schafft klare Grundlagen für Bauvorhaben und Grundstücksangelegenheiten.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Anfertigung amtlicher Lagepläne für Bauanträge sowie auf Grenzfeststellungen und Teilungen von Grundstücken. Wir stimmen unsere Leistungen gezielt auf die Vorgaben der zuständigen Bauämter, Katasterstellen und Notariate in der Region ab und sorgen für einen strukturierten, zügigen Ablauf.
Amtlicher Lageplan für Bauanträge in Templin und Lychen
Wer in Templin oder Lychen bauen möchte, kommt in den meisten Fällen nicht um einen amtlichen Lageplan herum. Er ist fester Bestandteil der Bauantragsunterlagen und eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung des Vorhabens. Solche Lagepläne dürfen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erstellt werden.
Fienke & Horst erstellt amtliche Lagepläne nach den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) des Landes Brandenburg. Dabei richten wir Inhalt und Umfang präzise nach dem jeweiligen Bauprojekt sowie nach den formalen Anforderungen der zuständigen Bauaufsicht im Landkreis Uckermark aus.
In welchen Fällen ist ein amtlicher Lageplan erforderlich?
Ein amtlicher Lageplan wird unter anderem benötigt bei:
- der Errichtung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Doppelhaushälften
- Anbauten, Umbauten und sonstigen baulichen Erweiterungen
- Aufstockungen vorhandener Gebäude
- Nutzungsänderungen von bestehender Immobilien
- dem Wegfall von Bestandsschutz
- kommunalen Bauvorhaben, etwa für Kitas, Schulen oder Feuerwehren
- gewerblichen Bauprojekten
Der von uns erstellte Lageplan entspricht den aktuell geltenden Vorschriften und kann direkt als Teil des Bauantrags bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, beispielsweise dem Bauamt Uckermark, eingereicht werden.

Grenzvermessung und Teilungsvermessung in Templin und Lychen
Die Klärung und Feststellung von Grundstücksgrenzen gehört zu den häufigsten Anlässen, ein Vermessungsbüro zu beauftragen. Fienke & Horst übernimmt Grenzvermessungen sowie amtliche Teilungsvermessungen in Templin, Lychen und im gesamten Landkreis Uckermark fachgerecht, verbindlich und rechtssicher.
Typische Anlässe für Grenz- oder Teilungsvermessungen
Eine Grenz- oder Teilungsvermessung wird unter anderem erforderlich bei:
- dem notariellen Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Teilflächen
- geplanten Grundstücksteilungen
- dem Wunsch, einen bestehenden Grenzverlauf eindeutig festzustellen
- der Errichtung von Zäunen entlang der Grundstücksgrenze
- dem Bau von Garagen oder sonstigen Grenzbebauungen
- unklaren, strittigen oder widersprüchlichen Grenzverhältnissen
- nachbarschaftlichen Konflikten
- der amtlichen Fortführung des Liegenschaftskatasters
Im Rahmen der Vermessung ermitteln wir den rechtlich verbindlichen Grenzverlauf, führen die Grenzfeststellung durch, setzen oder erneuern Grenzmarkierungen und erstellen sämtliche Unterlagen für Katasterbehörden und Notariate.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) für Templin, Lychen und die Uckermark
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Brandenburg sind Fienke & Horst berechtigt, amtliche Vermessungen und Katastervermessungen durchzuführen.
Unsere Vermessungsergebnisse werden von Bauämtern, Katasterbehörden und Notaren anerkannt und bilden eine rechtssichere Grundlage für Bau- und Grundstücksvorgänge.
Gerade bei Bau- und Grundstücksprojekten im Raum Templin, Lychen und der Uckermark ist die Beauftragung eines ÖbVI entscheidend, um rechtliche Sicherheit und Planungsklarheit zu gewährleisten.
Kontakt – Ihr Vermessungsbüro in Templin und Lychen
Sie benötigen einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag oder eine Grenz- bzw. Teilungsvermessung in Templin oder Lychen?
Kontaktieren Sie Fienke & Horst, Ihr Vermessungsbüro für Templin, Lychen und die Uckermark – wir beraten Sie gern.
Kontakt & Anfrage
Regionale Kompetenz in Templin, Lychen und der Uckermark
Unsere Arbeit in Templin, Lychen und im Landkreis Uckermark stützt sich auf langjährige praktische Erfahrung. Dadurch sind uns nicht nur die örtlichen Gegebenheiten vertraut, sondern auch die verwaltungsinternen Abläufe sowie die zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
Diese regionale Verankerung erleichtert die Abstimmung mit Behörden erheblich und trägt dazu bei, Vermessungsprojekte effizient und ohne unnötige Verzögerungen umzusetzen.
So läuft eine Vermessung bei uns ab
- Erstkontakt und Klärung Ihres Anliegens
- Prüfung der Unterlagen und Abstimmung mit Behörden
- Durchführung der Vermessung vor Ort
- Erstellung der amtlichen Vermessungsunterlagen
- Übergabe zur weiteren Verwendung oder Einreichung
Häufige Fragen zur Vermessung in Templin und Lychen / Uckermark
Was kostet ein amtlicher Lageplan in Templin oder Lychen?
Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsumfang, den Rahmenbedingungen des Grundstücks sowie der Art des geplanten Vorhabens. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie eine individuelle Kostenschätzung. Abgerechnet wird gemäß der geltenden Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO).
Wie lange dauert eine Grenzvermessung?
Die Dauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den beteiligten Stellen ab. Über den zeitlichen Ablauf informieren wir Sie transparent im Voraus.
Wer darf amtliche Lagepläne erstellen?
Amtliche Lagepläne dürfen von von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Katasterbehörden angefertigt werden.
Wo liegt das regionale Einsatzgebiet in der Uckermark?
Wir sind Ihre Vermesser in der Nähe: Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind wir, z. B. für die Erstellung eines amtlichen Lageplans, für die Grenzvermessung oder Teilungsvermessung, gerne in und um folgende Orte und Gemeinden im Landkreis Uckermark für Sie im Einsatz: Angermünde, Boitzenburger Land, Brüssow, Carmzow-Wallmow, Casekow, Gartz (Oder), Gerswalde, Göritz, Gramzow, Grünow, Hohenselchow-Groß Pinnow, Lychen, Mescherin, Milmersdorf, Mittenwalde, Nordwestuckermark, Oberuckersee, Pinnow, Prenzlau, Randowtal, Schenkenberg, Schönfeld, Schwedt/Oder, Tantow, Temmen-Ringenwalde, Templin, Uckerfelde, Uckerland, Zichow und viele weitere.
Unsere Leistungen
Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure
Fienke & Horst
Adolf-Dechert-Straße 4
16515 Oranienburg
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