Grenzvermessung

Sie erhalten verbindliche Vermessungen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Hoheitliche Grenzvermessungen

Grenzvermessungen werden benötigt, wenn z. B. Einfriedungen oder Grenzbebauungen errichtet werden sollen.

Hoheitliche Grenzvermessungen können nur durch die Katasterbehörden oder durch im Land Brandenburg zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt werden. Wenn Sie eine hoheitliche Grenzvermessung in Brandenburg benötigen, beraten wir Sie gerne.

Kostenanfrage und Beratung

Kontakt und Anfrage

+49 3301 5971-0

Grenzvermessung und Grenzfeststellung

Wenn Ihnen die Lage der Grenzen nicht bekannt ist, ist eine Grenzwiederherstellung oder eine Grenzfeststellung erforderlich. Das Verfahren schafft Klarheit beim Zaunbau (Einfriedung), bei der Errichtung von Gebäuden und beugt Grenzstreitigkeiten vor.

Grenzwiederherstellung

Eine Grenzwiederherstellung ist notwendig, wenn Grenzzeichen fehlen, beschädigt oder verändert wurden. Selbstverständlich arbeiten wir als ÖbVI unparteiisch und sind den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg verpflichtet. Jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte kann grundsätzlich einen Antrag auf Grenzwiederherstellung stellen.

Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung ist erforderlich, wenn das Grundstück keine festgestellten Grenzen (§13 BbgVermG) hat und ein Bauvorhaben in Grenznähe (Grenzbebauungen) umgesetzt werden soll. Nicht festgestellte Grenzen sind von den Beteiligten bisher nicht anerkannt worden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Grenzen, die vor der Fortführungsanweisung II vom 21.02.1896 entstanden sind.

Beratung oder Kostenanfrage für eine Grenzvermessung