Fienke & Horst ist Ihr erfahrenes Vermessungsbüro für Oranienburg und den Landkreis Oberhavel.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) stehen wir für amtlich anerkannte Vermessungsleistungen, fachliche Präzision und rechtliche Sicherheit bei Bau- und Grundstücksprojekten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Erstellung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag sowie die Grenz- und Teilungsvermessung von Grundstücken. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen der Bauämter, Katasterbehörden und Notariate in Oranienburg und Oberhavel und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
Amtlicher Lageplan für den Bauantrag in Oranienburg
Für Bauvorhaben in Oranienburg ist ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag in der Regel zwingend erforderlich. Er bildet eine wesentliche Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung und darf ausschließlich von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden.
Fienke & Horst fertigt amtliche Lagepläne gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) Brandenburg an und passt diese exakt an die Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens sowie an die Vorgaben des zuständigen Bauamts in Oranienburg an.
Wann wird ein amtlicher Lageplan benötigt?
Ein amtlicher Lageplan ist unter anderem erforderlich bei:
- Neubau von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Doppelhaushälften
- An- und Umbauten sowie baulichen Erweiterungen
- Aufstockungen bestehender Gebäude
- Nutzungsänderungen von Bestandsimmobilien
- Wegfall des Bestandsschutzes
- Bauvorhaben von Kommunen, z. B. Kitas, Schulen oder Feuerwehren
- Gewerblichen Bauprojekten
Wenn Sie einen Lageplan erstellen lassen, realisieren wir diesen nach den geltenden Vorschriften. Sie können den Lageplan als Bestandteil des Bauantrages bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbhörde, z. B. dem Bauamt Oranienburg, einreichen.

Grenzvermessung und Teilungsvermessung in Oranienburg
Neben Bauanträgen ist die Vermessung von Grundstücksgrenzen ein häufiger Anlass für die Beauftragung eines Vermessungsbüros. Fienke & Horst führt Grenzvermessungen sowie amtliche Teilungsvermessungen in Oranienburg und im gesamten Landkreis Oberhavel zuverlässig und rechtssicher durch.
Häufige Gründe für eine Grenz- oder Teilungsvermessung
Eine Grenzvermessung oder Teilungsvermessung ist oft erforderlich bei:
- Notariellem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder Teilgrundstücks
- Grundstücksteilungen
- Wenn Sie ein Grundstück vermessen lassen möchten
- Errichtung eines Zauns entlang der Grundstücksgrenze
- Bau einer Garage oder sonstigen Grenzbebauung
- Unklaren oder widersprüchlichen Grenzverläufen
- Nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen
- Fortführung des Liegenschaftskatasters
Wir stellen den Grenzverlauf eindeutig fest, übernehmen die Grenzfeststellung, setzen oder erneuern Grenzsteine und erstellen alle erforderlichen Unterlagen für Katasteramt und Notar.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) für Oranienburg und Oberhavel
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Brandenburg sind Fienke & Horst berechtigt, amtliche Vermessungen und Katastervermessungen durchzuführen.
Unsere Vermessungsergebnisse werden von Bauämtern, Katasterbehörden und Notaren anerkannt und bilden eine rechtssichere Grundlage für Bau- und Grundstücksvorgänge.
Gerade bei Bau- und Grundstücksprojekten im Raum Oranienburg und Oberhavel ist die Beauftragung eines ÖbVI entscheidend, um rechtliche Sicherheit und Planungsklarheit zu gewährleisten.
Kontakt – Ihr Vermessungsbüro in Oranienburg
Sie benötigen einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag oder eine Grenz- bzw. Teilungsvermessung in Oranienburg?
Kontaktieren Sie Fienke & Horst, Ihr Vermessungsbüro für Oranienburg und Oberhavel – wir beraten Sie gern.
Kontakt & Anfrage
Regionale Erfahrung in Oranienburg und im Landkreis Oberhavel
Durch unsere langjährige Tätigkeit verfügen wir über fundierte Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, Verwaltungsabläufe und Ansprechpartner in Oranienburg und Oberhavel.
Diese regionale Erfahrung ermöglicht eine effiziente Abstimmung mit den zuständigen Stellen und einen zügigen Projektablauf.
Ablauf unserer Vermessungsleistungen
- Erstkontakt und Klärung Ihres Anliegens
- Prüfung der Unterlagen und Abstimmung mit Behörden
- Durchführung der Vermessung vor Ort
- Erstellung der amtlichen Vermessungsunterlagen
- Übergabe zur weiteren Verwendung oder Einreichung
Häufige Fragen zur Vermessung in Oranienburg
Was kostet ein amtlicher Lageplan in Oranienburg?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens sowie den Grundstücksgegebenheiten. Wir erstellen Ihnen gern eine individuelles Kostenschätzung. Es gilt die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO).
Wie lange dauert eine Grenzvermessung?
Die Dauer hängt vom jeweiligen Verfahren und den beteiligten Stellen ab. Über den zeitlichen Ablauf informieren wir Sie transparent im Voraus.
Wer darf amtliche Lagepläne erstellen?
Amtliche Lagepläne dürfen von von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Katasterbehörden angefertigt werden.
Unsere Leistungen
Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure
Fienke & Horst
Adolf-Dechert-Straße 4
16515 Oranienburg
Amtlicher Lageplan & Grenzvermessung
Vermessungsbüro Bernau
Vermessungsbüro Neuruppin
Vermessungsbüro Oranienburg