Vermessungsbüro in Bernau bei Berlin – Amtlicher Lageplan & Grenzvermessung

Fienke & Horst – Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Fienke & Horst ist Ihr kompetentes Vermessungsbüro für Bernau bei Berlin und den Landkreis Barnim.

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) führen wir amtlich anerkannte Vermessungen für private Bauherren, Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber durch.

Der fachliche Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Erstellung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag sowie auf der Grenz- und Teilungsvermessung von Grundstücken. Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Anforderungen der Bau- und Katasterbehörden im Raum Bernau und Barnim und sorgen für rechtssichere Ergebnisse.

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& Beratung

Amtlicher Lageplan für Bauanträge in Bernau

Für Bauvorhaben in Bernau ist ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag in den meisten Fällen zwingend erforderlich. Er stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Baugenehmigung dar und darf ausschließlich durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden.

Fienke & Horst fertigt amtliche Lagepläne nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) Brandenburg an und stimmt diese exakt auf das jeweilige Bauvorhaben sowie die Vorgaben des zuständigen Bauamts in Bernau ab.

In welchen Fällen wird ein amtlicher Lageplan benötigt?

Ein amtlicher Lageplan für den Bauantrag ist zum Beispiel erforderlich bei:

  • Neubau von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Doppelhaushälften
  • An- und Umbauten sowie baulichen Erweiterungen
  • Aufstockungen bestehender Gebäude
  • Nutzungsänderungen von Bestandsimmobilien
  • Wegfall oder Änderung des Bestandsschutzes
  • Bauprojekten der öffentlichen Hand, z. B. Kitas, Schulen oder Feuerwehren
  • Gewerblichen Bauvorhaben

Wenn Sie einen Lageplan erstellen lassen, realisieren wir diesen nach den geltenden Vorschriften, damit Sie ihn als Bestandteil des Bauantrages bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbhörde, z. B. dem Bauamt Bernau, einreichen können.

Grenz­vermes­sung und Teilungsvermes­sung in Bernau

Neben dem Bauantrag ist die Vermessung von Grundstücksgrenzen ein häufiges Thema für Grundstückseigentümer. Fienke & Horst führt Grenzvermessungen und amtliche Teilungsvermessungen in Bernau und im gesamten Landkreis Barnim sachlich korrekt und rechtlich abgesichert durch.

Typische Anlässe für eine Grenz- oder Teilungsvermessung

Eine Grenzvermessung oder Teilungsvermessung ist unter anderem erforderlich bei:

  • Notarieller Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder Teilgrundstücks
  • Grundstücksteilungen
  • Wenn Sie ein Grundstück vermessen lassen möchten
  • Errichtung eines Zauns entlang der Grundstücksgrenze
  • Bau einer Garage oder Grenzbebauung
  • Unklaren oder widersprüchlichen Grenzverläufen
  • Nachbarschaftlichen Konflikten über Grundstücksgrenzen
  • Fortführung des Liegenschaftskatasters

Wir stellen den korrekten Grenzverlauf fest, markieren Grenzen eindeutig und erstellen alle notwendigen Unterlagen für Katasteramt und Notar.

Öffentlich bestellte Vermessungs­ingenieure (ÖbVI) für Bernau und Barnim

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Brandenburg sind Fienke & Horst befugt, amtliche Vermessungen und Katastervermessungen durchzuführen.

Unsere Ergebnisse werden von Bauämtern, Katasterbehörden und Notaren anerkannt und bilden die rechtssichere Grundlage für Bau- und Grundstücksvorgänge.

Gerade im dynamisch wachsenden Raum Bernau bei Berlin ist die Zusammenarbeit mit einem ÖbVI entscheidend, um Verzögerungen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Kontakt – Ihr Vermessungsbüro in Bernau

Sie benötigen einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag oder eine Grenz- bzw. Teilungsvermessung in Bernau?

Kontaktieren Sie Fienke & Horst, Ihr Vermessungsbüro für Bernau und Barnim – wir beraten Sie gern.

Kontakt & Anfrage
30+ Jahre

Regionale Kompetenz in Bernau und im Landkreis Barnim

Durch unsere langjährige Tätigkeit verfügen wir über umfassende Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, Verwaltungsabläufe und Ansprechpartner in Bernau und im Landkreis Barnim.

Diese regionale Erfahrung ermöglicht eine effiziente Abstimmung mit Behörden und eine zügige Umsetzung Ihrer Vermessungsaufgabe.

Ablauf unserer Vermessungsleistungen

  1. Erstkontakt und Klärung Ihres Anliegens
  2. Prüfung der vorhandenen Unterlagen und Abstimmung mit den zuständigen Stellen
  3. Durchführung der Vermessung vor Ort
  4. Erstellung der amtlichen Vermessungsunterlagen
  5. Übergabe zur weiteren Verwendung oder Einreichung

Häufige Fragen zur Vermessung in Bernau

Was kostet ein amtlicher Lageplan in Bernau?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens sowie den Grundstücksgegebenheiten. Wir erstellen Ihnen gern eine individuelle Kostenschätzung. Es gilt die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO).

Wie lange dauert eine Grenzvermessung?

Der zeitliche Ablauf hängt vom jeweiligen Verfahren und den beteiligten Stellen ab. Wir informieren Sie frühzeitig über Dauer und Schritte.

Wer darf amtliche Lagepläne erstellen?

Amtliche Lagepläne dürfen ausschließlich von Katasterbehörden oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren angefertigt werden.