Sachverstand und Kompetenz für Ihren Bauantrag
Wir haben die fachliche und rechtliche Kompetenz Amtliche Lagepläne für Sie auszuarbeiten. Amtliche Lagepläne können nur durch die Katasterbehörden und durch ÖbVI erstellt werden.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Spezialisten für Amtliche Lagepläne. Ersparen Sie sich mit unserer Fachkompetenz unnötigen Aufwand und Verzögerungen bei Ihrem Bauantrag. Die Tatbestände an Grund und Boden werden mit dem Amtlichen Lageplan öffentlich beglaubigt.
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Die Brandenburgsiche Bauvorlagenverordung schreibt für alle Bauvorhaben die Anfertigung eines Amtlichen Lageplans vor. Der Amtliche Lageplan enthält Tatbestände an Grund und Boden, die mit öffentlichen Glauben beurkundet sind. Die Lage der Flurstücksgrenzen wird exakt bestimmt. Deshalb können diese nur durch die Katasterbehörden oder durch im Land Brandenburg zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellt werden.
Die Inhalte des Amtlichen Lageplanes sind in § 7 der Brandeburgsichen Bauvorlagenverordung beschrieben. Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sowie vorhandene Baulasten und Dienstbarkeiten sind zum Beispiel Inhalt eines Amtlichen Lageplanes, wenn diese vorhanden sind.
Die geplanten baulichen Anlagen und weitere Angaben aus dem objektbezogenen Lageplan können ebenfalls übernommen werden.
Die Bauaufsichtsbehörde benötigt den Lageplan für die Beurteilung Ihres Bauvorhabens. Ein aussagekräftiger, sachgerechter Plan ist Grundvoraussetzung für eine schnelle Genehmigung. Oft wird der Lageplan auch vom Vermessungsingenieur genutzt um das geplante Vorhaben vor Baubeginn abzustecken.
Beratung oder Kostenanfrage zur Erstellung eines Amtlichen Lageplans