Fienke & Horst ist Ihr zuverlässiges Vermessungsbüro für Neuruppin und den gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) erbringen wir amtlich anerkannte Vermessungsleistungen für private Bauherren, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
Unsere Schwerpunkte liegen in der Erstellung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag sowie in der Grenzvermessung und Teilungsvermessung von Grundstücken. Als erfahrenes Vermessungsbüro stimmen wir unsere Leistungen exakt auf die Anforderungen der Bauämter, Katasterbehörden und Notare in Neuruppin und Brandenburg ab.
Amtlicher Lageplan für den Bauantrag in Neuruppin
Ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag ist in Neuruppin bei nahezu jedem Bauantrag im Hochbau erforderlich. Er bildet die Grundlage für die Baugenehmigung und darf durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden.
Das Vermessungsbüro Fienke & Horst erstellt amtliche Lagepläne nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) Brandenburg – rechtssicher, vollständig und abgestimmt auf das jeweilige Bauvorhaben.
Für welche Bauvorhaben ist ein amtlicher Lageplan erforderlich?
Ein amtlicher Lageplan für den Bauantrag wird unter anderem benötigt bei:
- Neubau von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Doppelhaushälften
- Umbauten, Anbauten und Aufstockungen
- Umnutzung von Gebäuden
- Aufhebung des Bestandsschutzes
- Bauvorhaben von Kommunen, z. B. Kitas, Schulen oder Feuerwehren
- Gewerblichen Bauprojekten
Wenn Sie einen Lageplan erstellen lassen, wird dieser nach den geltenden Vorschriften realisiert und als Bestandteil des Bauantrages bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbhörde, z. B. Bauamt Neuruppin, eingereicht.

Grenzvermessung und Teilungsvermessung in Neuruppin
Neben dem Bauantrag ist die Grenzvermessung eines Grundstücks ein häufiger Anlass für die Beauftragung eines Vermessungsbüros.
Das vermessungsbüro Fienke & Horst führt Grenzvermessungen und amtliche Teilungsvermessungen in Neuruppin und Ostprignitz-Ruppin fachlich korrekt und rechtssicher durch.
Wann ist eine Grenz- oder Teilungsvermessung notwendig?
Eine Grenzvermessung oder Teilungsvermessung wird häufig benötigt bei:
- Notarieller Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder Teilgrundstücks
- Grundstücksteilungen
- Wenn Sie ein Grundstück vermessen lassen möchten
- Zaunbau oder Errichtung einer Garage an der Grundstücksgrenze
- Grenzbebauung
- Unklaren oder strittigen Grenzverläufen
- Streitigkeiten mit dem Nachbarn
- Fortführung des Liegenschaftskatasters
Wir übernehmen die Feststellung des Grenzverlaufs, setzen oder erneuern Grenzsteine und erstellen alle erforderlichen Unterlagen für Katasteramt und Notar.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) für Neuruppin
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Brandenburg sind Fienke & Horst berechtigt, amtliche Vermessungen und Katastervermessungen durchzuführen.
Unsere Vermessungsergebnisse werden von Bauämtern, Katasterämtern und Notaren anerkannt – eine unverzichtbare Voraussetzung für Bauanträge, Grundstücksteilungen und rechtssichere Grenzfeststellungen.
Gerade bei Bau- und Grundstücksangelegenheiten in Neuruppin sorgt die Beauftragung eines ÖbVI für Planungssicherheit und rechtliche Klarheit.
Kontakt – Ihr Vermessungsbüro für Neuruppin
Sie benötigen einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag oder eine Grenz- bzw. Teilungsvermessung in Neuruppin?
Kontaktieren Sie Fienke & Horst, Ihr Vermessungsbüro in Neuruppin – wir beraten Sie gern.
Kontakt & Anfrage
Regionale Erfahrung in Neuruppin und Ostprignitz-Ruppin
Mit über 30 Jahren Erfahrung verfügen wir über umfassende Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der zuständigen Bau- und Katasterstellen sowie der regionalen Besonderheiten in Neuruppin und Ostprignitz-Ruppin.
Diese regionale Erfahrung ermöglicht kurze Abstimmungswege, reibungslose Abläufe und eine zielgerichtete Umsetzung Ihres Projekts.
Ablauf unserer Vermessungsleistungen
- Unverbindliche Anfrage und Klärung Ihres Vorhabens
- Sichtung der Unterlagen und Abstimmung mit Behörden
- Durchführung der Vermessung vor Ort
- Erstellung der amtlichen Vermessungsunterlagen
- Übergabe zur Einreichung oder Weiterverarbeitung
Häufige Fragen zur Vermessung in Neuruppin
Was kostet ein amtlicher Lageplan in Neuruppin?
Die Kosten für einen amtlichen Lageplan hängen vom Bauvorhaben und dem Grundstück ab. Gern beraten wir Sie individuell. Es gilt die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO).
Wie lange dauert eine Grenzvermessung?
Die Dauer einer Grenzvermessung richtet sich nach dem Verfahren und den beteiligten Stellen. Wir informieren Sie transparent im Vorfeld.
Wer darf amtliche Lagepläne erstellen?
Amtliche Lagepläne dürfen durch Katasterbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellt werden.
Unsere Leistungen
Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure
Fienke & Horst
Adolf-Dechert-Straße 4
16515 Oranienburg
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