Teilungsvermessung

Wird nur eine Teilfläche eines Grundstückes veräußert oder soll nur eine Teilfläche eines Grundstückes belastet werden, ist vorher die Zerlegung des Flurstückes erforderlich.

Durchführung und Beurkundung von Teilungsvermessungen

Für die Bildung neuer Flurstücke wird durch den ÖbVI in der Örtlichkeit eine Teilungsvermessung vorgenommen. Die neuen Flurstücksgrenzen werden in der Regel auf der Grundlage eines notariellen Kaufvertrages ermittelt.

Wird nur eine Teilfläche eines Grundstückes veräußert oder soll nur eine Teilfläche eines Grundstückes im Grundbuch belastet werden, ist vorher die Zerlegung des Flurstückes erforderlich. In Vorbereitung der Teilungsvermessung werden die bestehenden Flurstücksgrenzen sowie die örtlich vorhandenen Grenzzeichen untersucht.

Falls Sie eine Teilungsvermessung benötigen, fragen Sie uns gerne an. Unser Anspruch ist es bei allen Vermessungsaufträgen Ihr rechtlicher und fachlicher Ansprechpartner zu sein und Ihre Fragen professionell aber verständlich zu beantworten.

Kostenanfrage und Beratung

Kontakt und Anfrage

+49 3301 5971-0

Grundstücksteilung / Zerlegung von Flurstücken

Ein typischer Fall der Grundstücksteilung sind der Verkauf, die Schenkung oder Beleihung eines Grundstücksteils. Dafür muss der entsprechende Grundstücksteil herausgemessen werden. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können wir bestehende und neue Flurstücksgrenzen ermitteln. Dies bildet die Voraussetzung für die Erstellung des Fortführungsnachweises. Dieser Nachweis wird zur Abschreibung des Grundstücksteils im Grundbuch vorausgesetzt.

Beratung oder Kostenanfrage für eine Grundstücksteilung

Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure
Fienke & Horst

Adolf-Dechert-Straße 4
16515 Oranienburg