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Fienke & Horst - erfahren, zuverlässig, qualitätsbewusstUnsere PhilosophieDer Erfolg unseres Unternehmens basiert auf unserer Grundüberzeugung. Wir sind: Zuverlässig
Kundenfreundlich
Qualitätsbewusst
Unsere EntwicklungSeit 20 Jahren existiert das Vermessungsbüro Fienke und Horst als GbR. Doch die Erfolgsgeschichte begann viel früher ... August 1991 Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums an der Fachhochschule für Geodäsie und Kartographie in Dresden unternehmen die jungen Vermessungsingenieure Dirk Fienke und Andreas Horst mit der Gründung des Vermessungsbüros den Schritt in die Selbständigkeit.
Andreas Horst erhält die Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durch das Landesvermessungsamt Brandenburg. Dezember 1996 Dirk Fienke erhält die Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durch das Landesvermessungsamt Brandenburg. 1998 Das Vermessungsbüro ist gewachsen - und damit auch der Platzbedarf. Das ehemalige Bankgebäude in der Poststraße (heute Adolf-Dechert-Straße) in der Oranienburger City wird erworben, saniert und im Sommer des Jahres neu bezogen. Fortan stehen dem Unternehmen etwa 300 m² Büroflächen sowie ein großer Konferenzraum zur Verfügung.
Qualität geniesst für das Vermessungsbüro Fienke & Horst hohe Priorität. Im Unternehmen wird deshalb ein Qualitätsmanagement eingeführt. In dessen Ergebnis die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000 steht. Damit wird sichergestellt, dass unsere Dienstleistungen den Anforderungen von Kunden und Behörden entsprechen. Aktuell In den folgenden Jahren entwickelt sich das Unternehmen ständig weiter. Entwicklungen im Vermessungsbereich haben zur Folge, dass Fienke & Horst in immer mehr Bereichen tätig sind. Dazu gehören beispielsweise die Mitwirkung beim Aufbau der Geografischen Informationssysteme sowie die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ihre SicherheitDie gesetzliche Verpflichtung zu einem Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in der Berufsordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Land Brandenburg (Öb-VermIngBO) §10 (4) geregelt. Das Vermessungbüro Fienke & Horst verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Beratende Ingenieure. Die Deckungssummen betragen pro Schadensfall:
Für Aufträge die eine höhere Deckungssumme erfordern, wird eine Zusatzvereinbarung mit der Versicherung abgeschlossen. |
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Dezember
1995
2006